Die Lernerfolgskontrolle besteht aus zwei Teilen: einem einstündigen Frageteil und einem zweistündigen Gutachtenteil. Zum Bestehen muss der Teilnehmer mindestens 67 % der möglichen Gesamtpunktzahl erreichen, wobei jede der beiden Einzelprüfungen mit mindestens 50 % der möglichen Punkte bestanden werden muss. Im Falle eines Nichtbestehens kann die Prüfung wiederholt werden.