Anforderungen der EBA/GL/2020/06, die noch nicht oder nicht ausreichend granular in den bestehenden MaRisk enthalten waren, wurden nun durch direkte Verweise auf Abschnitte und Textziffern der EBA-Leitlinien oder Einfügung von EBA-Texten umgesetzt.
Dies betrifft unter anderem Anforderungen an die Objektivität und Unvoreingenommenheit bei Kreditentscheidungen, an Kreditwürdigkeitsprüfungen für einzelne Kundensegmente, an die Konditionengestaltung im Kreditgeschäft sowie die Bewertung und Wertüberwachung von Immobiliensicherheiten und beweglichen Vermögenswerten.
Die Teilnehmenden erhalten Umsetzungsempfehlungen, Erläuterungen und Interpretationen zu den Änderungen.