Webinar "Neuer Schutz von Hinweisgebern - Was Sparkassen jetzt beachten müssen!"

Veranstaltungsdaten
Veranstaltungsnr.: 47211220
Lerndauer: 2 Stunden
Zielgruppe
  • Geldwäschebeauftragte
  • Datenschutzbeauftragte
  • Personalverantwortliche
  • Mitarbeiter/-innen Rechtsabteilung
  • Compliance-Beauftragte (MaRisk)
PPS-Bezug:
2.13.05 Geldwäsche / Finanzsanktionen / Betrugsprävention
Veranstaltungsziele
Am 12. Mai 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz final verabschiedet worden. Das Gesetz soll Personen vor Repressalien schützen, die Missstände und Verstöße wie Korruption, Geldwäsche oder Verletzungen des Arbeits- oder Datenschutzes melden. Darüber hinaus regelt es die Einrichtung und den Betrieb interner Meldestellen.

Für Sparkassen gelten schon seit langem Regelungen zum Hinweisgeberschutz, so u.a. nach § 6 Absatz 5 GwG und § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG. Bestehende Hinweisgebersysteme müssen jedoch an die Neuerungen angepasst werden.

So sind die Anforderungen an die Vertraulichkeit, und damit an den Datenschutz, gestiegen. Auch müssen nun genaue Fristen eingehalten, Meldungen dokumentiert und Rückmeldungen an die Hinweisgeber erteilt werden. Die Mitarbeiter der Meldestelle müssen sich fortbilden, um damit ihre Fachkunde in diesem Bereich dokumentiert nachweisen zu können.

Im Fokus der Veranstaltung steht damit die Darstellung des konkreten Umsetzungsbedarfs für Unternehmen im Finanzsektor. Hierbei wird auch auf die Umsetzungshilfen aus dem DSGV-Teilprojekt zum Hinweisgeberschutzgesetz eingegangen.
Inhalte
  • Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (u.a. Verfahren, Fristen, Datenschutz)
  • Hinweisgebermeldekanal im Finanzbereich: Was ist neu?
  • DSGV-Umsetzungshinweise für neue und bestehende Hinweisgeberschutzsysteme
  • Nachweis der Fachkunde der Meldestellenmitarbeiter
  • Interessenkonflikte: Welche Funktionen sind mit der Arbeit in der Meldestelle vereinbar?
Referent/-in

Dr. Marcus SonnenbergSparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen

Technische Anforderungen
Bitte entnehmen Sie die technischen Voraussetzungen dem folgenden Link:

https://www.spk-akademie.de/fileadmin/akademie/dateien/Technische_Voraussetzungen.pdf
Besonderer Hinweis
Am 12. Mai 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz final verabschiedet worden. Das Gesetz soll Personen vor Repressalien schützen, die Missstände und Verstöße wie Korruption, Geldwäsche oder Verletzungen des Arbeits- oder Datenschutzes melden. Darüber hinaus regelt es die Einrichtung und den Betrieb interner Meldestellen.

Für Sparkassen gelten schon seit langem Regelungen zum Hinweisgeberschutz, so u.a. nach § 6 Absatz 5 GwG und § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG. Bestehende Hinweisgebersysteme müssen jedoch an die Neuerungen angepasst werden.
Termine und Preise
Termine auf Anfrage, Preis: 149,00 EUR
Kontakt
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